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EINBRUCH IM UNTERNEHMEN – DIE FOLGEN UND DAS RICHTIGE VERHALTEN DANACH

Ein Einbruch im Unternehmen kann jeden treffen. Egal ob Büro, Industrie, Gastronomie oder Einzelhandel. Die Folgen können fatal sein und neben Sachschäden durch Verwüstung oder Vandalismus, ist der Umsatzausfall oft gravierend. Das eigentliche Diebesgut, macht oftmals nur einen kleinen Teil der Schadensumme aus. Daher sind das richtige Verhalten und eine vernünftige Absicherung das A und O, um die Folgen und Schäden so gering wie möglich zu halten.

EINBRUCHSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN

Der Einbruchschutz für das Unternehmen ist Chefsache und jeder Geschäftsführer sollte die Risiken eines Einbruchs kennen. Die Augen davor zu verschließen ist fahrlässig. Daher sind präventive Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen, Vandalismus und Diebstahl wichtig. Es sollte ein Sicherheitskonzept verfasst werden und sowohl Geschäftsführung, Mitarbeiter als auch die Polizei mit aufgenommen werden. Die Polizei kann hier beratend zur Seite stehen und auf mögliche Gefahrenstellen aufmerksam machen. Die Mitarbeiter sollten geschult und sensibilisiert werden. Routine-Maßnahmen wie das Scharfstellen der Alarmanlage am Abend, das Leeren der Kasse vor Ladenschluss und das Schließen aller Fenster im Erdgeschoss sollten selbstverständlich sein.

Informative Maßnahmen sind wichtig und essenziell. Das größte Risiko für einen Einbruch geht jedoch von der Zeit aus, in der das Unternehmen nicht in Betrieb ist und somit keiner anwesend ist. Das kann das Wochenende, abends, nachts oder auch an Feiertagen sein. Hier stehen die Chancen für Einbrecher besonders gut. Daher sind Alarmanlage und Fernüberwachung unumgänglich, um Einbrüche oder auffällige Aktivitäten in jedem Fall registrieren zu können. Das kann beispielsweise ganz einfach über eine Alarmverifikation per Video- oder Audiotechnik aus der Ferne passieren. Dadurch ist kein Wachdiensteinsatz vor Ort nötig. Die Polizei oder der Wachdienst, wird nur hinzugezogen, wenn es sich um einen echten Alarm handelt.

Das geregelte Zutrittsmanagement ist auch ein wichtiger Punkt. Dadurch können Fremde und Personen, die nicht zugangsberechtigt sind, davon abgehalten werden in Bereiche des Unternehmens zu gelangen, die sie nicht betreten sollten. Hier macht es auch Sinn, Mitarbeitern nur zu den Bereichen Zutritt zu gewähren, in die sie auch unausweichlich eintreten müssen. Dazu könne beispielsweise Funk-Chips oder Fingerabdruck-Sensoren genutzt werden.

WAS TUN NACH EINEM EINBRUCH IM UNTERNEHMEN?

Der erste Schock sitzt nach einem Einbruch im Unternehmen tief. Aufgebrochene Fenster, Türen, Verwüstung, gestohlenes Inventar – kein schöner Anblick. Jedoch gilt jetzt schnelles Handeln und es sollten alle wichtigen Punkte abgearbeitet werden. Doch was gilt es direkt nach einem Einbruch zu tun? Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte und Schritte nach einem Einbruch:

  • Polizei informieren: Unmittelbar nach dem Einbruch und dem Entdecken der Schäden sollte die Polizei informiert werden. Der Ort sollte noch nicht aufgeräumt oder verändert werden, bis die Polizei vor Ort ist und alle Beweise und Spuren gesichert hat.
  • Schadensaufstellung: Um den Schaden beziffern zu können ist eine Schadensaufstellung hilfreich. Je genauer die Liste ist, desto präziser kann die Schadenregulierung erfolgen. Es lohnt sich außerdem Kassenbelege und Investitionen für solch einen Fall zu archivieren.
  • Prüfen der Zugänge: Zugänge wie Fenster oder Türen, welche bei dem Einbruch zu Schaden gekommen sind, sollten überprüft werden und so schnell wie möglich ausgetauscht werden. Kosten können hierbei unter Umständen auf den Vermieter oder die Versicherung umgelegt werden.
  • Versicherung kontaktieren: Nach dem Einbruch sollte auch die Versicherung so schnell wie möglich über den Vorfall informiert werden, um die nächsten Schritte zu klären und welche Unterlagen benötigt werden.
  • Mitarbeiter informieren: Das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter kann nach solch einem Vorfall gestört sein und die psychischen Folgen können auch bei Mitarbeitern, die nicht bei der Tat anwesend waren, spürbar sein.
  • Neues Inventar organisieren: Wenn Waren und Gegenstände gestohlen wurden, welche unter Umständen die Betriebsfähigkeit beeinträchtigen, muss schnell für Ersatz gesorgt werden, damit der Betrieb weiterhin laufen kann. Hierfür sollte genügend Zeit eingeplant werden.
  • Wichtige Geschäftspartner informieren: Wenn absehbar ist, dass der Betrieb mitunter einige Zeit stillgelegt werden muss, sollten wichtige Geschäftspartner über diesen Umstand informiert werden, um hier weiterführende Probleme zu vermeiden. Sollte die Ausfallzeit länger sein, sollten auch alle Geschäftspartner kontaktiert werden und in die offene Kundenkommunikation gegangen werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Projekte in Verzug geraten können.
  • Kunden und Geschäftspartner DSGVO-Konform informieren: Sollte in Ihrem Unternehmen eingebrochen worden sein, muss die Frage gestellt werden, ob ein Diebstahl von Kundendaten möglich gewesen ist. Falls dies der Fall ist, haben Sie 72 Stunden Zeit, sämtliche Geschäftskontakte zu informieren. (https://dsgvo-gesetz.de/art-33-dsgvo/)

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Weitere Informationen speziell zum Thema Einbruchmeldetechnik, finden Sie unter Einbruchmeldeanlagen.